Pflanzenschutz

Im Pflanzenschutzgesetz wurde festgelegt, dass eine Person nur dann Pflanzenschutzmittel anwenden, über Pflanzenschutz beraten oder Pflanzenschutzmittel vertreiben darf, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.

Den Sachkundenachweis benötigen Personen, die:

  • beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder
  • über den Pflanzenschutz beraten (auch über den biologischen Pflanzenschutz),
  • andere anleiten oder beaufsichtigen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden,
  • Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in den Verkehr bringen oder
  • Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in den Verkehr bringen.

Ohne Sachkundenachweis ist weder die Anwendung oder der Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln, noch die Beratung über Pflanzenschutz erlaubt.

Um Sie bestmöglich darüber informieren und beraten zu können, nehmen wir auch dieses Thema in Angriff und absolvieren einen entsprechenden Grundkurs über die Sachkunde zum Pflanzenschutz.

Ab März 2019 sind wir Ihr kompetenter Partner für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und können Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn Naturpflanzen vor Schädlingen, Krankheiten und Unkraut geschützt werden sollen. Um auf dem aktuellsten Stand zu bleiben, nehmen wir auch an regelmäßigen Fortbildungen teil.